Ihr Weg zur Reha

Schritt für Schritt zu Ihrer persönlichen Reha

Gesundheits-Intensiv-Tage, Indikationen und Fachgebiete der Rehakliniken Bad Waldsee - Herzlich Willkommen
Im Sozialversicherungsrecht gelten gesetzliche Vorgaben je nachdem, ob eine Maßnahme von der Rentenversicherung oder einer gesetzlichen Krankenkasse gewährt wird. Privatzahler die eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen eine etwaige Kostenübernahme durch die Versicherung unbedingt vor Beginn der Maßnahme klären. Wichtig: Als Versicherter einer privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle ist ausschließlich der Gast und nicht die Versicherung Vertragspartner der Klinik. Er bekommt also die Rechnung. Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit auf eigene Kosten etwas für sich und seine Gesundheit zu tun.

Ihr Weg zum erfolgreichen Antrag in nur zehn Schritten

Ein gesetzlich Versicherter, bei dem die medizinische Voraussetzung vorliegt, kann alle drei Jahre eine ambulante oder (teil-) stationäre Vorsorge-Maßnahme beantragen. Ihr Weg zur Reha: Alle vier Jahre ist die Antragstellung für eine ambulante oder (teil-) stationäre Rehabilitation möglich. Eine frühere Wiederholung kann bei bestimmten Erkrankungen und nachweislich medizinischer Notwendigkeit genehmigt werden.

Der behandelnde Arzt bescheinigt nach einem Arztgespräch die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme. Je nach Krankheitszustand kann der Arzt eine ambulante Badekur oder ein (teil-) stationäres Heilverfahren empfehlen.

Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ausgefüllt. Danach wird dieser beim zuständigen Kostenträger eingereicht (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Beihilfestelle). Ein Wunschort kann bereits hier angegeben werden. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.

Der medizinische Dienst, der Vertrags- oder Amtsarzt prüfen den Antrag.

Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.

Bei einer Ablehnung des Antrages kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Der behandelnde Arzt kann den Patienten dabei unterstützen. Aktuell haben ca. 50% der in erster Instanz abgelehnten Anträge nach Widerspruch Erfolg! In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.

Jederzeit kann eine Kur auf eigene Kosten durchgeführt werden. Dabei übernimmt der Patient die Kosten für die Übernachtungen. Der Badearzt im Heilbad oder Kurort verschreibt nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.

Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann ein Heilbad oder anerkannter Kurort frei ausgewählt werden. Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.

In der Regel dauert eine ambulante Badekur oder ein (teil-) stationäres Heilverfahren drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

Bei einer (teil-) stationären Vorsorge- oder  Rehabilitationsmaßnahme und einer ambulanten Rehabilitationmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V werden die Kosten der ärztlichen Behandlung (Badearzt) und 90% der Heilmittel übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Heilmittel. Zu den weiteren Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe wird von den meisten Krankenkassen ein Zuschuss bis zu 13 Euro pro Tag gewährt.

Wenn der Reha-­Antrag abgelehnt wurde

Bis ein Reha-Antrag genehmigt wird, müssen einige Hürden überwunden werden. Wussten Sie, dass fast jeder vierte Antrag von den Krankenkassen in einem ersten Schritt abgelehnt wird? Ein Widerspruch hingegen wird von vielen Patienten selten eingelegt. Obwohl dieser in zahlreichen Fällen erfolgreich wäre.

Nach der Ablehnung des ersten Kurantrages hat man einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Man sollte die Gründe für die Ablehnung prüfen und gegebenenfalls nochmals ein Gespräch mit seinem Arzt führen. Aussicht auf Erfolg kann auch ein persönliches Vorsprechen bei der Krankenkasse bieten.