Sehr geehrter Gast,
herzlich willkommen in den Städtischen Rehakliniken Bad Waldsee. Das Wohlbefinden und die Genesung unserer Gäste stehen für uns
an erster Stelle. Damit eine angenehme und sichere Umgebung für alle geschaffen werden kann,
bitten wir Sie, diese Hausordnung sorgfältig durchzulesen und einzuhalten.
Mit den besten Wünschen für einen angenehmen Aufenthalt
Charles Hall, Direktor
Städtische Rehakliniken Bad Waldsee, Mai 2025
Abreise
Wir bitten Sie, Ihr Zimmer am Abreisetag bis 08:30 Uhr zu verlassen. Alle Aufenthaltsbereiche des Hauses stehen Ihnen bis zu Ihrer Abfahrt zur Verfügung. Die Abrechnung am Abreisetag ist werktags ab 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und am Wochenende / an Feiertagen zwischen 8:30 Uhr und 9:00 Uhr möglich.
Alkohol
Das Mitbringen sowie der übermäßige Genuss alkoholischer Getränke ist untersagt. Bei Verstößen können wir gezwungen sein, Sie vorzeitig aus der Klinik zu entlassen.
Begleitpersonen oder Wellness-Gäste – ärztliche Behandlung
In Ermangelung eines Kassensitzes sind unsere Ärzte nicht ermächtigt Begleitpersonen oder Wellness-Gäste zu behandeln. Sollte dies im Einzelfall erforderlich oder gewünscht sein, wird Ihnen eine Privatrechnung nach GoÄ und entsprechendem Steigerungssatz berechnet.
Beurlaubung / Unerlaubtes Fernbleiben
Die Möglichkeiten einer Beurlaubung sind von Ihrem Versicherungsträger sehr streng geregelt und von Ihrem zuständigen Chefarzt bzw. Vertreter genehmigungspflichtig. Bedenken Sie, dass das unerlaubte Fernbleiben u.a. dazu führt, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Brandschutz
In den Kliniken sind die Flucht- und Rettungswege beschildert. Bitte verlassen Sie das Haus im Gefahrenfall oder bei Brandalarm nur über diese Wege. Aufzüge dürfen bei Brandalarm oder im Gefahrenfall nicht benutzt werden. Die Sammelstellen befinden sich jeweils im Speisesaal des angrenzenden Gebäudes. Bitte folgen Sie stets den Anweisungen des Personals bzw. achten Sie darauf, dass Sie Einsatzkräfte (z.B. Feuerwehr) nicht behindern.
Diskriminierung
Jegliche Diskriminierung, z.B. aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache, Geschlecht oder ähnlichem sowie Mobbing, Bedrohung oder Belästigungen werden in den Städtischen Rehakliniken nicht geduldet und führen zu einem Abbruch Ihrer Maßnahme und der sofortigen Entlassung.
Elektrische Geräte
Der Gebrauch mitgebrachter elektrischer Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung. Erlaubt sind Rasierapparat, elektrische Zahnbürste, Föhn, Mobiltelefon, Laptop und ähnliches. Haushaltsgeräte jeglicher Art dürfen nicht mitgebracht bzw. benutzt werden. Insbesondere Geräte, die Wärme erzeugen sind verboten (z.B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Toaster, Mini-Backofen, Heizplatten oder auch Ventilatoren). Für fahrlässig oder durch Zuwiderhandlung vorsätzlich verursachte Schäden müssen wir Sie zur Kostenerstattung heranziehen.
Essen
Frühstück, Mittag- und Abendessen wird in Buffetform angeboten. Wir bitten um eine angemessene Kleidung im Speisesaal. Die Mahlzeiten gehören zum Pflichtangebot einer Rehabilitation. Sollten Sie an einer Mahlzeit nicht teilnehmen können, melden Sie sich rechtzeitig im Speisesaal ab. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Frühstück verpflichtend ist. Im Zuge unserer medizinischen Sorgfaltspflicht suchen wir jeden Patienten, der unentschuldigt bei den Mahlzeiten fehlt. Für nicht eingenommene Mahlzeiten gibt es keine Rückvergütung. Um eine angenehme Atmosphäre im Speisesaal zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihr Handy nicht zu benutzen und auf lautlos zu stellen.
Fotoverbot
Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen sind während der Untersuchungen und Therapien ausdrücklich untersagt. Aufnahmen von Gästen oder Mitarbeitern sind nur mit deren schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Haustiere
Aufgrund besonderer Hygienevorschriften sind Haustiere, auch als „Besucher“, in den Städtischen Rehakliniken nicht gestattet.
Medizingeräte
Die Benutzung mitgebrachter medizinischer Geräte (z. B. für Schlafapnoe, Sauerstoff-versorgung etc.) erfolgt auf eigene Verantwortung. Informieren Sie bitte in jedem Fall den behandelnden Arzt oder die Pflegekraft. Unsere Mitarbeiter dürfen Ihnen keine fachliche Hilfestellung bei von Ihnen mitgebrachten Geräten (Hörgeräte, Brillen, Rollatoren, Handys etc.) geben. Gerne vermitteln wir Ihnen entsprechende Kontakte zu den jeweiligen Fachgeschäften in Bad Waldsee.
Mülltrennung
Bitte trennen Sie Ihren Müll und beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder auf Ihrem Zimmer bzw. auf der Etage.
Parken
Bitte beachten Sie, dass vor den Kliniken aufgrund der Feuerwehrzufahrten keine Parkmöglichkeiten bestehen. Für An- und Abreisen sind Be- und Entladezonen vorhanden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug unmittelbar nach Be- oder Entladen diese Zone sofort wieder verlässt. Als Gast unserer Kliniken können Sie Ihren PKW gegen Gebühr auf dem Parkplatz der Waldsee-Therme am Unterurbacher Weg oder auf dem Parkdeck mit Tiefgarage direkt vor der Therme abstellen. Parktickets erhalten Sie an den Rezeptionen.
Patientenzimmer
Bitte stellen Sie die Lautstärke Ihres Fernsehers auf ein angemessenes Niveau ein, um keine anderen Gäste zu stören. Das Anzünden von Kerzen, die sonstige Verwendung von offenem Licht oder Feuer jeglicher Art sind auf dem Zimmer und auf dem Balkon strengstens untersagt. Ebenso die Verwendung von mitgebrachten Koch- oder Wärmegeräten (siehe auch unter „Elektrische Geräte“). Eine vorhandene Balkonbrüstung oder das außenliegende Fensterbrett dienen nicht zur Lagerung von Lebensmitteln und Getränken und darf nicht für Wäscheaufbewahrung oder Trocknung genutzt werden. Übernachtungsbesuche in Ihrem Zimmer sind kostenpflichtig vorab bei der Rezeption anzumelden.
Rauchen / Rauchmelder
In allen Kliniken, Therapiezentren und auf den Zimmern (einschließlich Balkon), ist das Rauchen nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Raucherpavillons im Außengelände. Zu Ihrer Sicherheit ist jedes Zimmer mit einem Rauchmelder ausgestattet, der direkt mit der örtlichen Feuerwehr verbunden ist. Das Auslösen eines ihrerseits verschuldeten Fehlalarms wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Ruhe- und Schließzeit
Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Ruhezeit. Ab 23:00 Uhr sind die Kliniken geschlossen. Wir bitten Sie, sich gegen 21:45 Uhr von Besuchern oder Mitpatienten aus den Gemeinschaftsräumen zu verabschieden und sich bis 22:00 Uhr auf Ihrem Zimmer einzufinden.
Waldsee-Therme
Die Waldsee-Therme ist ein öffentliches Thermalbad, welches sich großer Beliebtheit erfreut. Als Gast unserer Kliniken genießen Sie das Privileg, dass Sie die Therme zu den Öffnungszeiten nutzen dürfen. Bitte beachten Sie daher, dass es nicht erlaubt ist, Liegen in der Therme mit Handtüchern zu reservieren. Unser Personal ist angehalten, Handtücher oder persönliche Gegenstände, die dort längere Zeit sichtlich ohne Nutzung liegen, an sich zu nehmen und aufzubewahren. Ebenso weisen wir Sie dringend darauf hin, dass Sie – während Ihres Aufenthaltes in der Therme – Ihren Zimmerschlüssel nicht unbeaufsichtigt im Bademantel aufbewahren. Bitte schließen Sie diesen in der Therme in den Wertfächern ein.
Waffenverbot / Gewalt
In den Städtischen Rehakliniken gilt aus Sicherheitsgründen ein absolutes Waffenverbot. Dieses beinhaltet das Aufbewahren (im Zimmer) oder mitführen von Schusswaffen jeglicher Art, feststehenden Messern, Elektroschockern, Schlagwaffen etc. Jede Form von Gewalt oder aggressivem Verhalten gegenüber anderen Gästen oder Mitarbeitern wird strikt verurteilt und führt zur sofortigen Entlassung.
Wertgegenstände
Für abhanden gekommene Wertgegenstände/Kleidung, können wir keine Haftung übernehmen. In Ihrem Zimmer befindet sich ein Schließfach. Deponieren Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes Geld und Wertsachen in Ihrem Schließfach.
Zimmerwunsch
Die Nachfrage an Rehabilitationsplätzen ist sehr hoch. Wir bemühen uns, dieser Nachfrage um schnellstmögliche Aufnahme im Rahmen unserer Möglichkeiten nachzukommen. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, vergeben wir die Zimmer auf Basis hausspezifischer Erfordernisse. Vorab Zimmer- oder auch Umzugswünsche während Ihres Aufenthaltes können deshalb nicht berücksichtigt werden.
Abschließender Hinweis:
Die Klinikleitung und deren Vertretungen üben das Hausrecht aus. Diese sind berechtigt Verstöße der Hausordnung oder Verhalten, das dem Rehabilitationserfolg entgegensteht, zu ahnden und gegebenenfalls Ihre Rehabilitationsmaßnahme disziplinarisch zu beenden.