Hausordnung

SEHR GEEHRTER GAST,

herzlich willkommen in den Städtische Rehakliniken Bad Waldsee. Das Wohlbefinden und die Genesung unserer Patienten stehen für uns an erster Stelle. Damit eine an-genehme und sichere Umgebung für alle Patienten geschaffen werden kann, haben wir diese Hausordnung erstellt. Sie dient dazu, dass jeder Patient die Regeln und Richtlinien versteht und respektiert. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die nachfolgenden Richtlinien sorgfältig durchzulesen und zu befolgen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in den Städtischen Rehakliniken Bad Waldsee und einen erfolgreichen Verlauf Ihrer Rehabilitation.

Abreise

Bitte machen Sie Ihr Zimmer am Abreisetag bis 08:30 Uhr für unser Reinigungsper-sonal frei. Die Aufenthaltsbereiche des Hauses stehen Ihnen bis zu Ihrer Abreise zur Verfügung. Die Abrechnung am Abreisetag ist werktags ab 7:30 – 8:30 Uhr und am Wochenende/ Feiertage 8:30- 9:00 Uhr möglich.

Alkohol

Das Mitbringen sowie der übermäßige Genuss alkoholischer Getränke ist untersagt. Bei Verstößen können wir gezwungen sein, Sie vorzeitig aus der Klinik zu entlassen.

Begleitpersonen oder Wellness-Gäste – ärztliche Behandlung

In Ermangelung eines Kassensitzes sind unsere Ärzte nicht ermächtigt Begleitperso-nen oder Wellness-Gäste zu behandeln. Sollte dies im Einzelfall erforderlich oder ge-wünscht sein, wird Ihnen eine Privatrechnung nach GoÄ und entsprechendem Steige-rungssatz berechnet.

Beurlaubung / Unerlaubtes Fernbleiben

Die Möglichkeiten einer Beurlaubung sind von Ihrem Versicherungsträger sehr streng geregelt und von Ihrem zuständigen Chefarzt bzw. Vertreter genehmigungspflichtig. Bedenken Sie, dass das unerlaubte Fernbleiben dazu führt, dass Sie Ihren Versiche-rungsschutz verlieren bzw. andere Nachteile erfahren können
(z.B. Verlust des Überganggeldes).

Brandschutz

In den Kliniken sind die Flucht- und Rettungswege beschildert. Bitte verlassen Sie das Haus im Gefahrenfall oder bei Alarm nur über diese Wege. Aufzüge dürfen bei Alarm oder im Gefahrenfall benutzt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unsere Homepage,
www.rehakliniken-waldsee.de/service/datenschutz/

Diskriminierung

Jegliche Diskriminierung, z.B. aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Name, Religion, Sprache, Geschlecht, Lebensweise sowie Mobbing, Bedrohung oder Belästigungen werden in den Städtischen Rehakliniken nicht geduldet und können dazu führen, dass Sie die Kliniken vorzeitig verlassen müssen.

Elektrische Geräte

Der Gebrauch mitgebrachter elektrischer Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung.
Geräte, die Wärme erzeugen, dürfen nicht benutzt werden. Für fahrlässig oder
vorsätzlich verursachte Schäden müssen wir Sie zur Kostenerstattung heranziehen.

Essen

Frühstück, Mittag- und Abendessen wird in Buffetform angeboten. Wir bitten um eine angemessene Kleidung. Die Mahlzeiten gehören zum Pflichtangebot einer Rehabilita-tion. Im Zuge unserer medizinischen Sorgfaltspflicht suchen wir jeden Patienten auf, der unentschuldigt bei den Mahlzeiten fehlt. Sollten Sie zu einer Mahlzeit nicht er-scheinen, melden Sie sich rechtzeitig im Speisesaal ab. Für nicht eingenommene Mahlzeiten gibt es keine Rückvergütung. Um eine angenehme Atmosphäre im Spei-sesaal zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihr Handy nicht zu benutzen.

Fotoverbot

Foto-, und Video- und/oder Tonaufnahmen sind während der Untersuchungen und Therapien ausdrücklich untersagt. Aufnahmen von Gästen/Patienten oder Mitarbei-tern sind nur mit deren schriftlichen Zustimmung erlaubt.

Haustiere

Aufgrund besonderer Hygienevorschriften sind Haustiere in den Städtischen Rehakli-niken nicht gestattet.

Medizingeräte

Die Benutzung mitgebrachter medizinischer Geräte (z. B. für Schlafapnoe, Sauer-stoffversorgung etc.) erfolgt auf eigene Verantwortung. Informieren Sie bitte in jedem Fall den behandelnden Arzt oder die Pflegekraft.

Mülltrennung

Bitte trennen Sie Ihren Müll und beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder.

Parken

Bitte beachten Sie, dass vor den Kliniken aufgrund der Feuerwehrzufahrten keine Parkmöglichkeit bestehen. Für das Be- und Entladen kann das Auto in der Kurzzeit-parkzone (30 Min.) mit Parkscheibe (nur Klinik Maximilianbad) oder vor der Klinik ge-parkt werden. Als Gast unserer Kliniken können Sie Ihren PKW gegen Gebühr auf dem Parkplatz der Waldsee-Therme am Unterurbacher Weg oder auf dem Parkdeck mit Tiefgarage direkt vor der Therme abstellen. Parktickets erhalten Sie an den Rezeptionen.

Patientenzimmer / Balkonbrüstung

Bitte stellen Sie die Lautstärke des Fernsehers auf ein angemessenes Niveau ein, um keine anderen Gäste zu stören. Die Benutzung von mitgebrachten Tauchsiedern und Kaffeemaschinen ist nicht gestattet. Die Inbetriebnahme notwendiger mitgebrachter elektrischer Geräte, Ladekabel inkl. Akkus geschieht auf eigene Verantwortung. Die Städtischen Rehakliniken haften nicht für evtl. Schäden aus einer Fehlfunktion Ihrer Geräte. Das Anzünden von Kerzen oder die sonstige Verwendung von offenem Licht oder Feuer im Zimmer und auf dem Balkon ist untersagt. Eine vorhandene Balkonbrüstung oder das außenliegende Fensterbrett dient nicht zur Lagerung von Lebens-mitteln und Getränken und darf nicht für Wäscheaufbewahrung oder Trocknung genutzt wer-den. Übernachtungsbesuche in Ihrem Zimmer sind vorab bei der Rezeption anzumelden.

Rauchen / Rauchmelder

In allen Kliniken, Therapiezentren und auf den Zimmern (einschließlich Balkon), ist Rauchen nicht gestattet. Bitte nutzen Sie den dafür vorgesehenen Raucherpavillon im Außengelände. Zu Ihrer Sicherheit ist jedes Zimmer mit einem Rauchmelder ausge-stattet, der direkt mit der örtlichen Feuerwehr verbunden ist. Auslösen eines ihrerseits verschuldeten Fehlalarms werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Ruhe- und Schließzeit

Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Ruhezeit. Ab 23.00 Uhr sind die Kliniken geschlos-sen.
Wir bitten Sie, sich vor dieser Zeit von Besuchern oder Mitpatienten aus den Gemein-schaftsräumen zu verabschieden und sich auf Ihrem Zimmer einzufinden.

Waffenverbot / Gewalt

In den Städtischen Rehakliniken Bad Waldsee gilt aus Sicherheitsgründen ein absolu-tes Waffenverbot. Dieses beinhaltet das Mitführen von Schusswaffen jeglicher Art, feststehenden Messern, Elektroschockern sowie jeder Form von Schlagwaffen (Schlaginstrumente sind Musikinstrumente wie Trommeln Pauken, Becken etc.). Jede Form von Gewalt oder aggressivem Verhalten gegenüber anderen wird strikt verurteilt und führt zur sofortigen Entlassung.

Wertgegenstände

Für abhanden gekommene Wertgegenstände/Kleidung, können wir leider keine Haf-tung übernehmen. In Ihrem Zimmer befindet sich ein Schließfach. Deponieren Sie für die Dauer der Anwendung Geld und Wertsachen in Ihrem Schließfach. Auch wenn Sie das Thermalbad besuchen, lassen Sie Ihre Wertsachen bitte im Tresor Ihres Zimmers. Bitte lassen Sie Ihren Schlüssel nicht in der Bademanteltasche.

Zimmerwunsch

Die Nachfrage an Rehabilitationsplätzen ist sehr hoch. Wir bemühen uns, dieser Nachfrage im Rahmen unserer Möglichkeit nachzukommen. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, vergeben wir die Zimmer auf Basis hausspezifischer Erfordernisse. Zimmer- und Umzugswünsche können deshalb leider nicht berücksichtigt werden.

Allgemeiner Hinweis:

Die Klinikleitung oder deren Vertretung übt das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Ver-stöße, die dem Rehabilitationserfolg entgegenstehen, zu ahnden und gegebenenfalls Ihre Rehabilitationsmaßnahme disziplinarisch zu beenden.

 
Städtische Rehakliniken Bad Waldsee, März 2024
Charles Hall, Direktor