Unsere Maßnahmenarten

Ob stationär, teilstationär oder im Anschluss an Ihre Reha – wir bieten Ihnen ein passgenaues Spektrum an Rehabilitationsmaßnahmen, das sich flexibel an Ihre persönliche Situation und Ihren Gesundheitszustand anpasst. Gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt und den zuständigen Kostenträgern finden wir die optimale Form der Rehabilitation – für eine nachhaltige Genesung und einen sicheren Weg zurück in den Alltag.

Stationäre Heilverfahren

Gemeinsam mit Ihrem Arzt besprechen Sie die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme, denn nur er kann den Antrag gegenüber Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Rentenversicherung begründen. Reichen ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen nicht aus, kann der zuständige Sozialversicherungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen bewilligen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht.

Bei einem stationären Heilverfahren werden grundsätzlich die gesamten Kosten übernommen, das heißt nicht nur die Kosten der medizinischen Versorgung, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, bis auf die Selbstbeteiligung von 10 € pro Tag. Die Heilverfahren dauern grundsätzlich drei Wochen und die Wiederholung ist in der Regel frühestens nach vier Jahren möglich. Ausnahmen bildet ein vorzeitig aufgetretener Behandlungsbedarf, der diese Frist verkürzen kann. Nach § 9, Sozialgesetzbuch (SGB) IX haben Sie auf jeden Fall ein sogenanntes “Wunsch- und Wahlrecht”. D. h. Sie können Ihre Rehabilitationsklinik selbst auswählen, vorausgesetzt die Einrichtung ist für Ihr Krankheitsbild geeignet und zugelassen.

AHB. Anschlussheilbehandlungen schließen unmittelbar an eine stationäre Behandlung im Krankenhaus oder nach Abschluss der Primärtherapie nach einer Krebserkrankung an. In der Regel werden diese Maßnahmen bereits im Krankenhaus vom Krankenhausarzt in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst eingeleitet.

Teilstationäre Rehabilitation

Bei der teilstationären Rehabilitation (ganztägig ambulante Rehabilitation) wohnen Sie zu Hause, kommen jedoch täglich zu Ihren Anwendungen in die Klinik und werden auch dort verpflegt. Die Verordnung und Untersuchungen erfolgen, wie bei einer stationären Maßnahme, durch unsere Klinikärzte.

Fragen zu einer teilstationären Rehabilitation beantworten Ihnen gerne Frau Jörß und Frau Metzler (Telefon: 07524-94-1108).

Reha-Nachsorge

Mit IRENA (Intensivierte Reha-Nachsorge) und T-RENA (Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge) bieten wir Ihnen, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), berufsbegleitende Programm nach Ihrer Reha. Als Alternative zum Vor-Ort-Angebot IRENA gibt es die Möglichkeit einer Tele-Reha-Nachsorge. In diesem Fall werden Sie bei uns schon vor Ort „live“ eingewiesen und können dann z. B. mittels speziell konfigurierten Tablets online Ihre Übungen fortführen. Die Therapeuten überwachen Sie weiterhin und bleiben über eine Chat-Funktion Ihr Ansprechpartner. Im Anschluss an eine stationäre oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme können auch Rehabilitationssport (auch für Rentner) oder Funktionstraining (nur für Rheumapatienten) wahrgenommen werden.

Nach oben scrollen