Bei einer Lähmung kommt es zu einer Funktionseinschränkung (Parese) oder einem Funktionsverlust (Plegie) von Muskeln. Diese kann durch eine Schädigung von Nervenwurzeln (z. B. durch einen Bandscheibenvorfall) oder peripherer Nerven (z. B. in Form eines Carpaltunnelsyndroms – CTS) auftreten. Schädigungen im Bereich des Rückenmarkkanals können zu Querschnittslähmungen führen, Diese können die Beine betreffen (Paraplegie bwz. -parese) aber auch Arme und Beine (Tetraplegie bzw, -parese). nach einem Apoplex (Schlaganfall) kann typischerweise eine sogenannte Hemiplegie (-parese), d. h. die Lähmung einer Körperseite auftreten.