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Bewilligung und Kostenübernahme
Die Bewilligung und Kostenübernahme einer stationären Rehabilitation

Der zuständige Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung) prüft den Antrag hinsichtlich der Diagnose und des Indikationsspektrums und bewilligt Ihre stationäre Rehabilitation in der Regel für die Dauer von drei Wochen.

 

Hierbei werden vom zuständigen Sozialversicherungsträger die gesamten Kosten der stationären Behandlung übernommen, bis auf einen Eigenanteil von 10 € pro Tag.

Sobald der Termin feststeht, erhalten Sie von uns Ihr Einladungsschreiben.

 

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden oder Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, besteht kein Rechtsanspruch auf die stationäre Rehabilitation oder die Wunschklinik, jedoch haben Sie die Möglichkeit Widerspruch bei Ihrem zuständigen Kostenträger einzulegen.

 

In der Regel können Sie nach Ablauf von vier Jahren erneut einen Antrag auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme stellen. Wenn es der Gesundheitszustand erfordert, ist in Ausnahmefällen auch eine Verkürzung des Kurintervalls möglich.

 

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