Die Klinik Maximilianbad und das Rehazentrum bei der Therme sind von Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen durch Versorgungsverträge nach § 111 Sozialgesetzbuch V anerkannt. Die Einrichtungen sind nach § 6 beihilfefähig. Belegungsträger sind demnach Rentenversicherungen wie die Deutsche Rentenversicherung Bund, Landesversicherungsanstalten, Landwirtschaftliche Alterskassen, die Bundesknappschaft, gesetzliche und private Krankenkassen und natürlich Privatpatienten. wenn Sie krankenversichert, Rentner oder Hausfrau sind und selbst oder als Familienmitglied krankenversichert sind.
wenn Sie rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit lang waren.
wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.
Sie kommen zu uns zunächst auf eigene Rechnung, so dass der Vertrag für die verschiedenen Leistungen (Unterkunft in einer unserer Kliniken, Arztkosten und Heilmittel) zwischen Ihnen und uns zustande kommt. Ob und wie Sie mit Ihrer Privatversicherung oder der Beihilfe abrechnen und eine Kostenerstattung bekommen, bleibt Ihnen überlassen. Auf jeden Fall sind wir nach den Beihilfevorschriften anerkannt. |