Bei jedem Patient wird im Regelfall ein Elektrokardiogramm bei der Eingangsuntersuchung durchgeführt. Dies entscheidet u.a. über Art und Intensität der gewünschten und verordneten Bewegungstherapie. Bei speziellen Fragestellungen, wie Verdacht auf eine Verkalkung der Herzkranzarterien, Herzrhythmusstörungen oder Definition der Belastbarkeit, kann ein Belastungs-EKG durchgeführt werden. Häufig besteht bei Herzrhythmusstörungen oder zur Abklärung von z. B. unklarem Schwindel die Notwendigkeit ein Langzeit-EKG über 24 Stunden aufzuzeichnen. |